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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2020 - L 8 SO 393/16   

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https://dejure.org/2020,77050
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2020 - L 8 SO 393/16 (https://dejure.org/2020,77050)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.10.2020 - L 8 SO 393/16 (https://dejure.org/2020,77050)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - L 8 SO 393/16 (https://dejure.org/2020,77050)
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  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2018 - L 15 SO 213/17

    Sozialhilferecht: Verhältnis zwischen Sozialhilfe und Wohngeld; Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2020 - L 8 SO 393/16
    Im Übrigen ist die Frage (und damit einhergehend ein Erfolg in diesem Verfahren) ob sich ein Hilfebedürftiger, der Sozialhilfeleistungen beantragt hat auf die Inanspruchnahme von Wohngeld verweisen lassen muss, wenn dadurch sein Hilfebedarf ganz oder teilweise entfällt offen (verneinend: u.a. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2018 - L 15 SO 213/17 B PKH - juris Rn. 5; Coseriu in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., § 2 SGB XII Rn. 22); bejahend hingegen u.a.: SG Aachen, Beschluss vom 6.5.2016 - S 19 SO 49/16 ER - juris Rn. 10; SG Karlsruhe, Beschluss vom 28.4.2010 - S 4 SO 1393/10 ER - juris Rn. 28f).
  • BSG, 17.12.2019 - B 8 SO 8/19 B

    Verpflichtung zur Beantragung von Wohngeld zur Abwendung von Bedürftigkeit nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2020 - L 8 SO 393/16
    Ein Wahlrecht zwischen der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WGG) besteht dann nicht, wenn der Sozialhilfeträger das Wohngeldverfahren selbst betreibt (vgl. BSG, Beschluss vom 17.12.2019 - B 8 SO 8/19 B - juris Rn. 9).
  • SG Karlsruhe, 28.04.2010 - S 4 SO 1393/10

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Unterkunft und Heizung - Wohngeldanspruch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2020 - L 8 SO 393/16
    Im Übrigen ist die Frage (und damit einhergehend ein Erfolg in diesem Verfahren) ob sich ein Hilfebedürftiger, der Sozialhilfeleistungen beantragt hat auf die Inanspruchnahme von Wohngeld verweisen lassen muss, wenn dadurch sein Hilfebedarf ganz oder teilweise entfällt offen (verneinend: u.a. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2018 - L 15 SO 213/17 B PKH - juris Rn. 5; Coseriu in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., § 2 SGB XII Rn. 22); bejahend hingegen u.a.: SG Aachen, Beschluss vom 6.5.2016 - S 19 SO 49/16 ER - juris Rn. 10; SG Karlsruhe, Beschluss vom 28.4.2010 - S 4 SO 1393/10 ER - juris Rn. 28f).
  • SG Aachen, 06.05.2016 - S 19 SO 49/16

    Wohngeldbedarfsberechnung bei Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2020 - L 8 SO 393/16
    Im Übrigen ist die Frage (und damit einhergehend ein Erfolg in diesem Verfahren) ob sich ein Hilfebedürftiger, der Sozialhilfeleistungen beantragt hat auf die Inanspruchnahme von Wohngeld verweisen lassen muss, wenn dadurch sein Hilfebedarf ganz oder teilweise entfällt offen (verneinend: u.a. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2018 - L 15 SO 213/17 B PKH - juris Rn. 5; Coseriu in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., § 2 SGB XII Rn. 22); bejahend hingegen u.a.: SG Aachen, Beschluss vom 6.5.2016 - S 19 SO 49/16 ER - juris Rn. 10; SG Karlsruhe, Beschluss vom 28.4.2010 - S 4 SO 1393/10 ER - juris Rn. 28f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2020 - L 8 SO 392/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2020 - L 8 SO 393/16
    Hinsichtlich der Einzelheiten der Berechnungen wird auf die ausführlichen Gründe der in den Verfahren L 8 SO 391/16 und L 8 SO 392/16 ergangenen Senatsbeschlüsse vom 20.4.2020 Bezug genommen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2020 - L 8 SO 391/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2020 - L 8 SO 393/16
    Hinsichtlich der Einzelheiten der Berechnungen wird auf die ausführlichen Gründe der in den Verfahren L 8 SO 391/16 und L 8 SO 392/16 ergangenen Senatsbeschlüsse vom 20.4.2020 Bezug genommen.
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